Nachnutzungen der Zeichnungen sind honorarpflichtig. Nutzer und Urheber treffen direkte Vereinbarungen über Art und Umfang der Verwendung, sowie über die Vergütung. Das gilt auch bei Auftragsarbeiten. Bei Nachdruck erhält der Urheber ein Belegexemplar.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Urhebers.